OER nutzen und erstellen

Schritt 1:

Einbindung nicht-offen lizenzierter Materialien anderer Autor:innen

Möchten Sie Inhalte anderer Urheber:innen nutzen, die nicht gemeinfrei oder offen lizenziert sind, dürfen Sie diese nur zu Zitatzwecken (s. Schrankenregelungen des Urheberrechts) einsetzen. Können Sie den Zitatzweck nicht erfüllen, müssen Sie die Urheber:innen des Inhalts, nach einer Nutzungserlaubnis fragen.

Stellen Sie zudem sicher, dass das Material, das Sie nutzen möchten, keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Persönlichkeitsrechte von Studierenden, die während einer Veranstaltungsaufzeichnung im Bild erkennbar sind). Holen Sie sich ggf. Einwilligungen zur Veröffentlichung ein.

Schritt 2:

Einbindung offen lizenzierter Materialien anderer Autor:innen

Möchten Sie offen lizenzierte Materialien verwenden, prüfen Sie zunächst, ob die Lizenz des Materials die von Ihnen geplante Nutzung erlaubt. Lesen Sie sich hierfür sorgfältig die Bedingungen der jeweiligen Lizenz – z.B. auf der Creative Commons Homepage – durch.

Lässt die Lizenz die Nutzung zu, müssen Sie – ähnlich wie bei der wissenschaftlichen Zitation – die eingebundenen Inhalte als Fremdmaterialien kenntlich machen. Bringen Sie hierfür direkt am Einbidungsort einen Lizenzvermerk an. Die TULLU+B Regel hilft Ihnen dabei.

Ein Lizenzvermerk sollte folgende Angaben enthalten:

Titel des Werks

sofern Ihnen dieser bekannt ist

Urheber:innen des Werks

und zwar so, wie diese sich die Namensnennung wünschen

Lizenz des Werks

samt Lizenzversion* und ggf. länderspezifischer Portierung (z.B. CC BY 3.0 DE)

Link zum Lizenztext

auf der Creative Commons Homepage als Hyperlink oder ausgeschriebene URL (z.B. CC BY 4.0)

Ursprungsort des Werks

sofern bekannt als Hyperlink oder ausgeschriebene URL)

Bearbeitung

sofern Sie das Werk verändert haben.

Darstellung TULLU+B von twillo, lizenziert unter CC BY 4.0, basierend auf OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER, lizenziert unter CC BY 4.0.
*CC-Lizenzen durchlaufen stetig Revisionsprozesse. Hieraus ergeben sich im Laufe der Zeit neue Lizenzversionen (2.0, 3.0 und 4.0), deren Bedingungen sich voneinander unterscheiden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Schritt 3:

Lizenzwahl

Überlegen Sie nun, welche Nutzungrechte an Ihrem Werk Sie Dritten einräumen möchten. Ist Ihr Werk eine Arbeit mehrerer Autor:innen dürfen Sie nur gemeinsam über die Lizenz entscheiden.

Tipp:

Wir empfehlen wann immer möglich die Wahl der drei offensten Lizenzen CC 0, CC BY und CC BY-SA. Diese drei Lizenzen ermöglichen Dritten eine umfängliche Nutzung Ihrer Werke und entsprechen damit dem OER-Gedanken in besonderem Maße.

Haben Sie keine Fremdmaterialien genutzt oder OER anderer Autor:innen unverändert in Ihr eigenes Werk eingebunden, sind Sie bei der Wahl einer Lizenz für Ihr Werk i.d.R. frei. Haben Sie OER anderer Autor:innen hingegen miteinander oder mit eigenen Inhalten vermischt, liegt ein sogenannter Remix vor. In diesem Fall, darf die Lizenz Ihres Gesamtwerks nicht mehr erlauben als die Lizenzen der verwendeten Materialien.

Grafik Die TOERtchen-Regel von twillo, lizenziert unter CC BY 4.0, basierend auf der Grafik Die OERCupcake-Regel von Sandra Schön, freigegeben unter CC 0 (1.0)

Anwendungsbeispiel: Lizenzierung eines Remix – die TOERtchen-Regel

Stellen Sie sich vor, Frau Bäcker backt ein Törtchen. Für den Teig verwendet Sie Eier der Lizenz CC BY 4.0 und mischt diese mit Mehl der Lizenz CC BY-NC-SA. Nach dem Backen verziert Sie ihr Werk mit einer Kirsche, die unter CC 0 1.0 freigegeben wurde.

Im fertigen Törtchen – dem Gesamtwerk –  können einzelne Zutaten – hier Eier und Mehl – nicht mehr voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um einen Remix und die Lizenz des Gesamtwerk muss die Lizenzbedingungen der verwendeten Zutaten berücksichtigen.

Da an die Verwendung des Mehls (CC BY-NC-SA) die Bedingung geknüpft ist, dass Beabeitungen des Werks unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen wie das Original, ist Frau Bäcker dazu verpflichtet, ihr Törtchen CC BY-NC-SA 4.0 zu lizenzieren.

Da sie eine Zutat verwendet hat, deren Lizenz eine kommerzielle Nutzung verbietet (Mehl), darf Frau Bäcker ihr Törtchen nicht in ihrer Bäckerei verkaufen.

Bitte beachten Sie, dass sich nicht alle Lizenzen miteinander remixen lassen. So darf bspw. Material, dessen Lizenz das Modul ND enthält nicht verändert und somit auch nicht mit anderen Inhalten vermischt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, hilft Ihnen der Creative Commons Mixer bei der Prüfung, ob eine Verschränkung der Lizenzen möglich ist und welche Lizenzwahl für Ihre Gesamtwerk infrage kommt.
 
Bei der Erstellung von AV-Medien (z.B. Lehr-Lernfilmen), in die fremde OER eingebunden werden, handelt es sich immer um einen Remix. Grund ist, dass hier verschiedene Formate (z.B. Bilder oder Musik) in ein neues Format (Film) überführt werden und sich einzelne Elemente aus dem fertigen Produkt (der Filmdatei) nicht so leicht herauslösen lassen.

Schritt 4:

Anbringen eines Lizenzhinweises

Um die Lizenzierung Ihres Werks kenntlich zu machen, bringen Sie einen Lizenzhinweis an Ihrem Material an. Dieser muss mindestens eine Information über die Lizenz und die Lizenzversion enthalten. Ein ausführlicher Lizenzhinweis, der zusätzlich das Lizenzicon, eine Urheber:innenangabe und die Verlinkung des Lizenztexts beinhaltet, erleichtert Dritten die Nachnutzung Ihrer Materialien sehr. Sollten Inhalte in Ihrem Material enthalten sein, die unter einer anderen Lizenz stehen als das Gesamtwerk, müssen Sie innerhalb einer Ausschlussklausel darauf hinweisen.
 
Beispiel:

Text “OER erstellen und nutzen” von twillo, lizenziert unter CC BY 4.0 – sofern nicht anders an einzelnen Inhalten angegeben.

OER nutzen und erstellen: Nützliche Tools

Anwendungsbeispiel

Dieses Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie ein Textdokument offen lizenzieren, in dem Sie ein auf twillo gefundenes Bild verwenden.

OER-Planungshilfe

Erhalten Sie in wenigen Schritten einen individuellen Leitfaden, der bei der Erstellung von offenen Bildungsmaterialien unterstützt.