Warum nicht OER auf beliebten Online-Plattformen veröffentlichen, um eine maximale Sichtbarkeit zu erreichen? So einfach wie der Upload funktioniert, so schwierig sind die Creative Commons Lizenzbedingungen der OER-Inhalte mit den Nutzungsbedingungen der Plattform-Betreiber in Einklang zu bringen. Der folgende Beitrag bringt etwas Licht ins Dunkel.
Ein Artikel von Dr. jur. Janine Horn
Bild von Sarah Brockmann, freigegeben unter CC 0 (1.0)
Bevor Inhalte auf eine Plattform hochgeladen werden, müssen Sie dem Plattform-Betreiber Nutzungsrechte einräumen, damit dieser den von Ihnen hochgeladenen Inhalt im Internet öffentlich zugänglich machen darf. Generell sind sowohl die Creative Commons Lizenzen der OER-Inhalte als auch die Lizenz, die Sie Plattformen, wie YouTube oder Facebook, beim Upload von Inhalten gewähren, nicht-exklusiv. Als Urheber:in können Sie also gleichzeitig dem Plattform-Betreiber und potentiellen Nutzer:innen Nutzungsrechte für Ihre Werke einräumen.
Sofern die Rechteeinräumung in den Nutzungsbedingungen der Plattform die Möglichkeit der Unterlizenzierung vorsieht, ist es wichtig, dass Sie originäre/r Urheber:in der Inhalte sind, die Sie gern hochladen möchten. Werke anderer Urheber:innen dürfen in diesem Fall nicht veröffentlicht werden – auch dann nicht, wenn sie mit einer Creative Commons Lizenz versehen sind. Grund hierfür ist, dass Creative Commons Lizenzen keine Weiterlizenzierung an Dritte – wie beispielsweise bei Facebook vorgesehen – erlauben. Hierzu wäre eine vorherige Zustimmung der Urheber:innen des Werks erforderlich.
Das Zustimmungserfordernis greift übrigens auch bei OER, die von mehreren Urheber:innen geschaffen wurden: In diesem Fall muss jede/r einzelne Miturheber:in der Rechteeinräumung an den Plattform-Betreiber zustimmen.
Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Upload einen prüfenden Blick in die Creative Commons Lizenzbedingungen werfen: Inhalte, die mit „keine kommerzielle Nutzung“ gekennzeichnet sind, dürfen auf vielen Plattformen nicht veröffentlicht werden. Der Verkauf von Werbung stellt einen kommerziellen Geschäftszweck der Plattform dar, der sich nicht mit der NC-Lizenzbedingung vereinbaren lässt.
Lizenzsysteme auf den Plattformen, wie YouTube
Die Standard YouTube Lizenz ist auf die reine Rezeption des Videos gerichtet und schließt eine Weiternutzung im Sinne von OER aus. Alternativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, beim Upload Ihrer Inhalte auf die Plattform die Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 auszuwählen. Wenn Sie eine andere Creative Commons Lizenz, als diese verwenden möchten, können Sie diese im Beschreibungstext des Videos ausweisen
Um den Creative Commons Lizenzbedingungen zu entsprechen, muss der Hinweis vollständig und korrekt sein, also Autor:in, Quelle und die Lizenz selbst enthalten. Zudem sollten Sie deutlich machen, dass der Lizenzhinweis bei jeder nachfolgenden Nutzung zu übernehmen und dort ebenso korrekt zu platzieren ist. Natürlich können Sie das Beschreibungsfeld auch nutzen, um weitere Informationen, wie beispielsweise einen Link zum Projekt oder Kontaktmöglichkeiten, zu platzieren.
Da es bei Facebook kein entsprechendes Textfeld gibt, müssen Lizenzhinweise hier direkt mit in den Post aufgenommen werden.
Diskrepanz zwischen Plattform-AGB und Lizenzierung
Die CC-Lizenz CC BY 4.0 erlaubt die sowohl die Verwendung des Videos in Gänze und in Teilen, als auch die Bearbeitung. Die YouTube-Nutzungsbedingungen stehen diesen Nutzungsbefugnissen allerdings entgegen. Erlaubt wird lediglich die Verlinkung in Form eines Framings, wobei der YouTube-Player zwingend bestehen bleiben muss. Ein Download des Videos auf den eigenen Server zum Zweck der Bereitstellung auf der eigenen Website, ist nicht gestattet. Das Video kann über die Clip-Funktion geteilt werden, eine Bearbeitung ist allerdings nicht möglich.
Das heißt, wenn Sie als Autor:in in der Videobeschreibung keine Kontaktaufnahme ermöglichen, durch die Dritte an die Datei gelangen können, die sie für eine Nutzung des Videos entlang der Creative Commons Lizenz benötigen, ist eine Nutzung des Videos nach den Lizenzbedingungen auch nicht möglich. Lizenzvertraglich gesehen, verstoßen Sie als Autor:in als Lizenzgeber:in somit gegen die Bedingungen der von Ihnen selbst gewählten Creative Commons Lizenz.
Bei Facebook existiert diese Problematik nicht in dieser Form, da die OER-Materialien im selbst gewählten Format, z.B. als PDF, hochgeladen werden können. Auch ist es möglich einen Link zu den OER-Materialien in einem OER-Repositorium zu posten und somit die zuvor genannten lizenzrechtlichen Probleme zu umgehen.