Haben Sie gewusst, dass Open Educational Resources (OER) ihren Ursprung
in der Softwareentwicklung haben? Open Source Lizenzen (OS-Lizenzen),
die in der Freien-Software-Bewegung entstanden sind, waren die ersten
offenen Lizenzen ihrer Art.
Ein Artikel von Yulia Loose
Bild von Manfred Steger, freigegeben unter CC 0 (1.0)
Gemeinsamkeiten der OS-Lizenzen
- freie Weitergabe der (abgeleiteten) Software
- freie Veränderung des Quellcodes
- Diskriminierung von Personen/ Personengruppen
- Einschränkungen in Bezug auf den Einsatzbereich
- Bedingungen an den Rechtserwerb der abgeleiteten Software: z.B. Weitergabe nur im Softwarepaket; Nutzung nur mit bestimmten Technologien usw.
- Lizenzgebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software
Besonderheiten der OS-Lizenzen
GPLv3 | MIT | Apache 2.0 |
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Eine einschränkende OS-Lizenz | Eine freizügige OS-Lizenz | Eine freizügige OS-Lizenz |
Strenges Copyleft: Kombinationen mit dem Quellcode anderer Software müssen unter GPL gestellt werden; für sonstige Änderungen des Quellcodes gilt das strenge Copyleft nicht. | Kein Copyleft: veränderte Teile der Software dürfen unter eine andere (z.B. proprietäre) Lizenz gestellt werden. Unveränderter Teil der Software bleibt unter MIT, soweit selbständig nutzbar. | Kein Copyleft: veränderte Teile der Software dürfen unter eine andere (z.B. proprietäre) Lizenz gestellt werden. Unveränderter Teil der Software bleibt unter Apache 2.0, soweit selbständig nutzbar. |
Der modifizierte Quellcode muss offen gelegt werden, wenn die Software verbreitet wird. | Der modifizierte Quellcode muss nicht offen gelegt werden, wenn die Software verbreitet wird. | Der modifizierte Quellcode muss nicht offen gelegt werden, wenn die Software verbreitet wird. |
Enthält eine Patentklausel, wonach Patente an Weiterentwicklungen – soweit erforderlich -mitlizenziert werden, d.h. für Patente dürfen keine Lizenzzahlungen verlangt werden (vgl. MIT). | Keine Patent-Regelung. Achtung! Für patentierte Software, die unter MIT vertrieben wird, können Lizenzzahlungen verlangt werden. In diesem Fall ist die Verwendung der Software nicht mehr kostenlos. | Enthält eine ausdrückliche Patent-Regelung: für patentierte Apache-Software dürfen keine Lizenzzahlungen verlangt werden (vgl. MIT). |
Alle Änderungen an der Originalsoftware müssen detailliert aufgelistet (dokumentiert) werden. | Änderungen an der Originalsoftware müssen nicht aufgelistet werden. | Alle Änderungen an der Originalsoftware müssen detailliert aufgelistet (dokumentiert) werden. |
Die ursprünglichen Urheber- und Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt/verändert werden. Für abgeleitete Werke dürfen keine vom Original Urheber- und Copyrightvermerk abweichende Bedingungen aufgenommen werden. | Da der Lizenztext der MIT selbst nicht mit einem Copyright versehen ist, steht es jeder/jedem frei, diesen für eigene Zwecke zu modifizieren und eigene Bedingungen für die Nutzung zu stellen. Aus diesem Grund gibt es viele Versionen/Abwandlungen der Lizenz. Diese sind mit der Ursprungslizenz praktisch identisch. Ein Vergleich ist dennoch zu empfehlen. | Die ursprünglichen Urheber- und Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt/verändert werden. Für abgeleitete Werke dürfen vom Original Urheber- und Copyrightvermerk abweichende Bedingungen aufgenommen werden. |
Wirksamkeit der Lizenz (ihrer zentralen Klauseln) in Deutschland wurde von mehreren Gerichten bestätigt. | Einfache Handhabung kurzer, prägnanter Lizenztext | Bearbeitungen (= abgeleitete Werke) dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Apache Fondation den Namen „Apache“ tragen. |
Rechte der OS-Lizenzen
GPLv3 | MIT | Apache 2.0 |
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Vervielfältigen Verbreiten Bearbeiten Öffentliche Wiedergabe und öffentliches zugänglich Machen (kommerzielles) Verbreiten der modifizierten Software | Vervielfältigen Verbreiten Bearbeiten Öffentliche Wiedergabe und öffentliches zugänglich Machen (kommerzielles) Verbreiten der modifizierten Software | Vervielfältigen Verbreiten Bearbeiten Öffentliche Wiedergabe und öffentliches zugänglich Machen (kommerzielles) Verbreiten der modifizierten Software |
Unterlizenzieren Freie Lizenzwahl für Weiterentwicklungen Aufnahme eigener Lizenzbedingungen, Copyrightvermerks für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des abgeleiteten Werks | Unterlizenzieren Freie Lizenzwahl für Weiterentwicklungen Aufnahme eigener Lizenzbedingungen, Copyrightvermerks für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des abgeleiteten Werks Achtung! Originalhinweise sind dabei stets beizubehalten! |
Pflichten der OS-Lizenzen
GPLv3 | MIT | Apache 2.0 |
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Gilt sowohl für die Verwendung der Originalsoftware als auch für eigene Weiterentwicklungen: Den Originallizenztext (in Papierform/als Textdatei) beilegen Einen geeigneten Copyrightvermerk anbringen (z.B. ©2021 (Name des Rechteinhabers). Bestehende Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt werden. Einen Hinweis auf Haftungsausschluss anbringen. Bestehende Hinweise dürfen nicht entfernt werden. Hinweisen, was und wann bearbeitet wurde Kombinationen mit dem Quellcode anderer Software unter GPLv3 stellen Der gesamte Quellcode inklusive proprietärer Teile ist offen zu legen:
| Gilt für die Verwendung der Originalsoftware, nicht aber für Weiterentwicklungen: Den ursprünglichen Urheberhinweis, den Originallizenzhinweis und den Haftungs- und Gewährleistungsausschluss in alle Kopien oder wesentliche Teile der Software aufnehmen | Gilt sowohl für die Verwendung der Originalsoftware als auch für eigene Weiterentwicklungen: Lizenzbedingungen – als Kopie oder Link – beifügen Bei modifizierten Dateien an auffälliger Stelle angeben, dass sie modifiziert sind Original-Urheberrechts-, Patent-, Markenrecht- und Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt werden. Enthält die Originalsoftware eine „NOTICE“-Textdatei, sind die Urheberrechtsvermerke aus der Datei genau wie angegeben wiederzugeben |
Kompatibilität GPLv3/MIT/Apache 2.0 untereinander
GPLv3/Apache 2.0: Quellcode unter Apache 2.0 kann in einem GPLv3 -Projekt benutzt werden, weil die Apache 2.0 weniger Bedingungen enthält als GPLv3. Andersherum bzw. betreffend andere Versionen (z.B. GPLv2) besteht keine Kompatibilität. Apache 2.0 enthält eine Bestimmung, wonach Patentrechte unter bestimmten Bedingungen wieder aufgehoben werden dürfen. Dies widerspricht der GPLv2.
GPLv3/MIT: Wegen der wenigen Restriktionen kann MIT-Quellcode unproblematisch in GPLv3 Projekten benutzt werden. Der umgekehrte Fall ist nicht möglich.
Apache 2.0/MIT: kompatibel
GPLv3 kompatibel außerdem mit:
• BSD Lizenz ohne Werbeklausel,
• Affero General Public License, Version 3 (vgl. Ziffer 13 der GPLv3)
• Lesser General Public License, Versionen 2, 2.1 und 3 (LGPL)
• CeCILL (CONTRAT DE LICENCE DE LOGICIEL LIBRE CeCILL)
• Artistic License 2.0
• Zope Public License, Version 2.0 und 2.1